(Besondere Teilnahmebedingungen für Seminare, Online-Angebote und Inhouse-Workshops siehe unten)
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1.0 Geltungsbereich der allgemeinen Regeln
1.1 Die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Beratungsangebote der Freiraum Bande und für sämtliche Verträge der Freiraum Bande mit ihren Kunden unabhängig von Inhalt und Rechtsnatur der von der Freiraum Bande angebotenen bzw. vertraglich übernommenen Beratungsleistungen.
1.2 Soweit Beratungsverträge oder -angebote der Freiraum Bande Bestimmungen enthalten, die von den folgenden allgemeinen Auftragsbedingungen abweichen, gehen die individuell angebotenen oder vereinbarten Vertragsregeln diesen allgemeinen Auftragsbedingungen vor.
2.0 Leistungen der Freiraum Bande
Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass die Freiraum Bande nur die Erbringung von Dienstleistungen schuldet, nicht jedoch die Herstellung eines Werkes oder die Herbeiführung eines bestimmten Erfolgs. Die Vertragsparteien sind sich ferner darüber einig, dass sich am ausschließlich dienstvertraglichen Charakter der Leistungspflicht der Freiraum Bande auch dann nichts ändert, wenn diese sich zur schriftlichen Aufzeichnung der Ergebnisse ihrer Dienstleistungen sowie zur Erstellung von Übergabe entsprechender Berichte, Studien und dergleichen verpflichtet. Derartige schriftliche Berichte, Studien und dergleichen stellen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, insbesondere keine Gutachten dar, sondern geben nur den wesentlichen Inhalt des Ablaufes und des Ergebnisses der Dienstleistungen wieder. Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass die Freiraum Bande keine rechtsberatenden, steuerberatenden oder zur Tätigkeit von Wirtschaftsprüfern gehörenden Tätigkeiten schuldet oder leistet. Soweit die Freiraum Bande für die Erbringung solcher Tätigkeiten durch die Einschaltung entsprechender Berufsträger sorgt, handelt sie nur als Vermittler, ohne selbst Schuldner/Vertragspartner solcher Tätigkeiten zu werden.
3.0 Mitwirkungsobliegenheiten des Kunden
Um der Freiraum Bande die gewünschte professionelle Arbeit zu ermöglichen, wird der Kunde die Freiraum Bande zur geschäftlichen, organisatorischen, technischen und wettbewerblichen Situation seines Unternehmens möglichst umfassend informieren. Der Kunde wird insbesondere persönlich und, soweit erforderlich, auch durch seine Mitarbeiter in dem Projekt wie folgt mitarbeiten:
3.1 Sämtliche Fragen der Freiraum Bande-Berater über die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse innerhalb des Kundenunternehmens und/oder der Kundengruppe werden möglichst vollständig, zutreffend und kurzfristig beantwortet; ebenso Fragen der Freiraum Bande-Berater über die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse zwischen dem Kunden und seinen Geschäftspartnern und Wettbewerbern, soweit diese Verhältnisse dem Kunden und/oder seinen Führungskräften bekannt sind. Die Freiraum Bande-Berater werden nur solche Fragen stellen, deren Beantwortung von Bedeutung für das Projekt sein kann.
3.2 Die Freiraum Bande wird auch ungefragt und möglichst frühzeitig über solche Umstände informiert, die von Bedeutung für das Projekt sein können.
3.3 Von der Freiraum Bande etwa gelieferte Zwischenergebnisse und Zwischenberichte werden vom Kunden unverzüglich daraufhin überprüft, ob die darin enthaltenen Informationen über den Kunden bzw. sein Unternehmen zutreffen; etwa erforderliche Korrekturen und ebenso Änderungswünsche werden der Freiraum Bande unverzüglich schriftlich mitgeteilt.
4.0 Datensicherung des Kunden
Wenn die von der Freiraum Bande übernommenen Aufgaben Arbeiten von Freiraum Bande-Beratern an oder mit EDV-Geräten des Kunden mit sich bringen, wird der Kunde rechtzeitig vor Beginn der entsprechenden Tätigkeiten der Freiraum Bande-Berater sicherstellen, dass die aufgezeichneten Daten im Fall einer Vernichtung oder Verfälschung mit vertretbarem Aufwand aus maschinenlesbaren Datenträgern rekonstruiert werden können.
5.0 Vorzeitige Vertragsbeendigung, Vergütung
5.1 Die Freiraum Bande räumt dem Kunden das Recht ein, jeden Beratungsvertrag, vorzeitig zu kündigen, wenn der Kunde dies wünscht. Die vorzeitige Kündigung lässt vereinbarte Verschwiegenheitspflichten und sonstige nachvertragliche Treuepflichten unberührt. Die Vergütung der Freiraum Bande richtet sich in den Fällen einer vorzeitigen Vertragskündigung nach den Abschnitten 5.2, 5.3 und 5.4.
5.2 Für die bis zum Zugang einer vorzeitigen Kündigung erbrachten Leistungen der Freiraum Bande zahlt der Kunde das vereinbarte Honorar und die vereinbarten Auslagen an die Freiraum Bande. Mehr als den für das gekündigte Projekt etwa vereinbarten Fest- oder Pauschalpreis darf die Freiraum Bande nach dieser Bestimmung jedoch nicht abrechnen. Wenn für einzelne Leistungsabschnitte innerhalb eines Vertrages Fest- oder Pauschalpreise vereinbart worden sind, gilt Satz 3 für die Abrechnung der jeweiligen Leistungsstufe entsprechend.
5.3 Eine Vergütung der Freiraum Bande für die Zeit nach Zugang der Kündigung entfällt insoweit, als die Freiraum Bande hierdurch Aufwendungen erspart und bzw. oder durch anderweitige Verwendung der damit freigewordenen Kräfte erzielt oder böswillig zu erzielen unterlassen hat. Soweit der Freiraum Bande ein Erfolgshonorar zusteht, ist auch dieses Erfolgshonorar nach Kündigung zu zahlen, wenn die bis zur Kündigung erbrachte Leistung zu einem positiven Leistungsbescheid führt.
5.4 Die Bestimmungen der Abschnitte 5.2 und 5.3 sind entsprechend anzuwenden, wenn die Freiraum Bande den Vertrag vor dem ursprünglich vereinbarten Abschluss rechtswirksam aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, beendet hat.
6.0 Rechnungsstellung, Zahlung
6.1 Bei Fehlen abweichender Vereinbarungen ist die Freiraum Bande berechtigt, Pauschalbeträge und Pauschalhonorare im Vorfeld, als Vorkasse, in Rechnung zu stellen. Abrechnungen auf Stundenbasis und Auslagen je nach Anfall werden monatlich im Nachhinein, spätestens jedoch bei der Betragsüberschreitung von 500 € netto, dem Kunden in Rechnung gestellt.
6.2 Vertragsgemäß gestellte Rechnungen der Freiraum Bande sind sofort zur Zahlung fällig.
6.3 Ist der Kunde mit dem Ausgleich fälliger Rechnungen in Verzug, so ist die Freiraum Bande berechtigt, ihre Arbeit an dem Projekt einzustellen.
7.0 Leistungshindernisse, Verzug, Unmöglichkeit
Die Freiraum Bande kommt nur in Verzug, wenn sie den Verzug verschuldet hat. Nicht verschuldet hat die Freiraum Bande beispielsweise das Vorliegen höherer Gewalt und anderer Ereignisse, die bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar waren und die die Freiraum Bande daran gehindert haben, die vereinbarte Leistung zumindest vorübergehend nicht zu erbringen, bzw. ihr die Leistung unmöglich gemacht haben oder ihr die Leistung unzumutbar erschwert haben. Der höheren Gewalt gleich stehen Streik, Aussperrung und ähnliche Umstände, von denen die Freiraum Bande mittelbar oder unmittelbar betroffen ist, soweit nicht diese Maßnahmen rechtswidrig und von der Freiraum Bande verursacht worden sind. Sind die Leistungshindernisse vorübergehender Natur, so ist die Freiraum Bande berechtigt, die Erfüllung ihrer Verpflichtung um die Dauer der Verhinderung und um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Wird dagegen durch Hindernisse im Sinne der vorstehenden Ausführungen die Leistung der Freiraum Bande dauerhaft unmöglich, so wird die Freiraum Bande von ihren Vertragsverpflichtungen frei.
8.0 Gewährleistung, Haftung
Wenn und soweit etwaige Beratungsfehler darauf beruhen, dass der Kunde Mitwirkungsobliegenheiten gemäß des Vertrages nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfüllt hat, ist die Haftung der Freiraum Bande ausgeschlossen. Die Freiraum Bande übernimmt ferner keine Haftung für etwaige Schäden des Kunden, die auf Nichtbeachtung der Sicherungsobliegenheiten der Datensicherung durch den Kunden beruhen. Für Schäden des Kunden haftet die Freiraum Bande bei einfacher Fahrlässigkeit nur dann, wenn und soweit die Schäden auf der Verletzung solcher Pflichten beruhen, deren Erfüllung zur Erbringung der Vertragsleistungen unbedingt erforderlich ist. Im Übrigen haftet die Freiraum Bande für Schäden aus Verzug, aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss oder aus unerlaubten Handlungen nur, wenn und soweit sie von der Freiraum Bande vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind. Die Haftung der Freiraum Bande beschränkt sich auf solche Schäden, mit denen die Freiraum Bande vernünftigerweise rechnen muss. Die Haftung ist der Höhe nach begrenzt auf maximal 20.000,00 € pro Schadenfall. Über diesen Betrag hinaus haftet die Freiraum Bande nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Für die Verjährung von etwaigen Schadenersatzansprüchen gegen die Freiraum Bande gelten die gesetzlichen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches.
9.0 Wahrung der Vertraulichkeit durch Freiraum Bande und ihre Partner
9.1 Die Freiraum Bande und ihre Partner werden alle von ihrem Klienten im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen Informationen über dessen Unternehmen strikt vertraulich behandeln, soweit sie nicht allgemein bekannt sind. Dasselbe gilt für Kenntnisse über unternehmensinterne Vorgänge ihrer Klienten, die die Freiraum Bande anlässlich der Zusammenarbeit erlangt. Die Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertrages fort.
Die Freiraum Bande steht dafür ein, dass sie ihren Mitarbeitern und Partnern Vertraulichkeits- und Verschwiegenheitspflichten auferlegt hat, die den Regelungen des o. g. Abschnittes entsprechen. Die Freiraum Bande darf Unternehmensdaten ihrer Klienten in anonymisierter Form für Ihre Statistiken verwenden.
10.0 Erfüllungsort und Gerichtsstand
10.1. Erfüllungsort für die Leistungen für die Freiraum Bande ist der Sitz der Freiraum Bande. Erfüllungsort für Zahlungen an die Freiraum Bande ist deren Sitz.
10.2. Gerichtsstand für alle Klagen gegen die Freiraum Bande ist Detmold. Für Klagen der Freiraum Bande gegen den Kunden ist Detmold, wenn der Kunde Vollkaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. Nimmt die Freiraum Bande aus einem Vertrag mehrere Personen als Gesamtschuldner in Anspruch und sind nicht alle Gesamtschuldner Vollkaufmann, so kann die Freiraum Bande abweichend von Satz 2 das Gericht des Erfüllungsortes (Abschnitt 10.1 Satz 1) oder auch das Gericht desjenigen Ortes anrufen, an dem einer der nicht-kaufmännischen Gesamtschuldner seinen allgemeinen Gerichtsstand hat.
11.0 Datenschutzerklärung
Die Freiraum Bande erhebt und verwendet die personenbezogenen Daten von natürlichen wie juristischen Personen ausschließlich im Rahmen der Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und der EU-DSGVO.
Die Datenschutzrichtlinie der Freiraum Bande ist veröffentlicht und einsehbar unter https://www.freiraum-bande.de/datenschutz/
Teilnahmebedingungen für Präsenzveranstaltungen der Freiraum Bande
1.0 Anmeldung
Für alle Veranstaltungen der Freiraum Bande ist eine vorherige Anmeldung (über unsere Internetseite: https://kurse.freiraum-bande.de/, per Brief, per Mail: hallo@freiraum-bande.de oder telefonisch) erforderlich. Die Anmeldung gilt als angenommen, wenn sie durch die Freiraum Bande mit einer Anmeldebestätigung einschließlich Rechnung schriftlich bestätigt wurde. Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass neben den eigenen Teilnehmern der Veranstaltung auch Teilnehmer aus derselben Branche oder aus ähnlichen Branchen teilnehmen können. Eine Branchenexklusivität bei der Durchführung sämtlicher von der Freiraum Bande angebotenen und durchgeführten Veranstaltungen wird ausdrücklich nicht zugesichert.
2.0 Teilnahmegebühr
Über die Teilnahmegebühr erhalten Sie eine Rechnung, welche sofort zur Zahlung fällig ist. Kommen Sie mit dem Ausgleich der Rechnung in Verzug ist die Freiraum Bande berechtigt, von der Zusage der Teilnahme zurückzutreten.
3.0 Leistungsumfang
Die Teilnahmegebühr umfasst die Teilnahme an der Präsenzveranstaltung, die Seminarunterlagen, den Seminarraum und – soweit angekündigt – die Tagungsgetränke, Mittags- oder ggf. Abendimbiss. Des Weiteren ist die Ausstellung der Teilnahmebescheinigung eingeschlossen.
3.1 Leistungsort
Die Präsenzveranstaltungen finden grundsätzlich in den Veranstaltungs-, bzw. Seminarräumen der Freiraum Bande, Paulinenstraße 11, 32756 Detmold, statt. In Einzelfällen behält sich die Freiraum Bande das Recht vor, Präsenzveranstaltungen auch an anderen Orten durchzuführen. Dies gilt auch für bereits gebuchte Veranstaltungen, insbesondere dann, wenn aufgrund von, störender Emissionen oder Immissionen (z.B. durch Handwerks- oder Bauarbeiten) ein Ausweichen auf einen anderen, geeigneteren Ort sinnvoll erscheint. In diesen Fällen kann die Veranstaltung an einen anderen Ort im Umkreis von 30 km des bisherigen Veranstaltungsortes verlegt werden.
3.2 Aufwendungen für Anreise, Abreise und Parken
Anreise- und Abreisekosten, Parkgebühren, sowie sämtliche andere Aufwendungen, die der Teilnehmer aufgrund seiner Teilnahme an den Veranstaltungen der Freiraum Bande tätigt, sind von diesem zu tragen und werden durch die Freiraum Bande nicht erstattet.
4.0 Stornierung / Änderung
Im Falle der Stornierung berechnet die Freiraum Bande
- 1 – 7 Tage vor der Veranstaltung 100 %
- 8 – 14 Tage vor der Veranstaltung 75%
- 15 – 21 Tage vor der Veranstaltung 50 %
- 22 – 28 Tage vor der Veranstaltung 25 %
- 29 – 35 Tage vor der Veranstaltung 10%
der Teilnahmegebühren.
Über die in Rechnung gestellten Gebühren wird eine Gutschrift abzgl. der Stornierungsgebühren erteilt. Die Anmeldung eines Ersatzteilnehmers aus demselben Unternehmen ist bis vor Beginn der Veranstaltung möglich. Eine eigene Anmeldung des Ersatzteilnehmers ist erforderlich. Ein teilweiser/tageweiser Rücktritt von einer Veranstaltung sowie eine teilweise/tageweise Ersatzteilnahme sind nicht möglich. Sollte ein Teilnehmer vor oder während einer Präsenzveranstaltung erkranken (ärztliches Attest erforderlich), so kann der Teilnehmer die Veranstaltung oder einzelne Teile davon im Rahmen der nächsten angebotenen Präsenzveranstaltung nachholen, sofern sich bei der Veranstaltung die Mindestteilnehmerzahl angemeldet hat und die max. Teilnehmerzahl nicht überschritten wird.
5.0 Absage von Seminaren und notwendige Programmänderungen
Eine Veranstaltung kann aus wichtigem Grund, z. B. bei zu geringer Teilnehmerzahl, bei Ausfall bzw. Erkrankung eines Referenten, Hotelschließung oder höherer Gewalt, abgesagt werden. Im Fall einer zu geringen Teilnehmerzahl erfolgt die Absage nicht später als zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung. In allen anderen Fällen einer Absage aus wichtigem Grund, sowie in Fällen notwendiger Änderungen des Programms, insbesondere eines Dozentenwechsels, wird die Freiraum Bande die Teilnehmer so rechtzeitig wie möglich informieren. Muss ausnahmsweise eine Veranstaltung abgesagt werden, erstatten wir Ihnen umgehend die bezahlte Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens der gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen der Freiraum Bande. Wird die Veranstaltung verschoben, so erstattet die Freiraum Bande die Teilnehmergebühren nur dann, wenn der Teilnehmer an dem Ersatztermin nicht teilnehmen kann und somit endgültig von der Veranstaltung Abstand nimmt.
6.0 Maßnahmen zum Infektionsschutz
Die Freiraum Bande aktualisiert ihr Hygienekonzept regelmäßig auf Basis der geltenden Regelungen und unternimmt alles, um ihren Teilnehmern eine sichere und möglichst angenehme Seminarteilnahme zu gewährleisten. Sofern die Freiraum Bande und ihre Teilnehmer durch behördliche Anordnungen zur Einhaltung von Maßnahmen zum Infektionsschutz (z. B. Maskenpflicht, feste Sitzplatzzuordnung oder Beibringung des Nachweises eines negativen Testergebnisses, des vollständigen Impfschutzes oder einer überstandenen Erkrankung) verpflichtet sind, werden diese den Teilnehmern ca. 14 Tage vor Seminarbeginn mitgeteilt. Mit der Anmeldung stimmt der Teilnehmer der Einhaltung der am Seminartag jeweils lokal gültigen Regelungen zu. Ein Sonderrecht zur Stornierung aufgrund gültiger Regelungen besteht nicht.
7.0 Arbeitsunterlagen
Die Arbeitsunterlagen werden Ihnen zu Beginn der Veranstaltung, in gedruckter Form, am Veranstaltungsort ausgehändigt. Tagesmitschriften (z.B. Flipchartnotizen) werden Ihnen, wenn und soweit vorhanden, während der entsprechenden Präsenzveranstaltungen zum Download zur Verfügung gestellt. Präsentationen, die in Ihrem Kurs verwendet werden, in Teilen oder im Ganzen, sind vom Download und sonstiger Vervielfältigung ausdrücklich ausgeschlossen. Diese werden ausschließlich zur Ansicht, sowohl im Kurs, als auch im digitalen Bereich, bereitgestellt.
Die Bereitstellungsdauer für die Downloads bzw. Ansicht der Präsentationen ist abhängig von den gebuchten Kursen:
- 12 Monate beim Kurs Lean Manager
- 2 Monate bei den Kursen Lean Basics, Lean Strategie, Lean Produktion, Lean Administration
Der Kurs Lean Manager wird zwischen den Präsenzterminen mit einer Live Online Q&A ergänzt. Diese dauert 60 Minuten. Die Teilnehmer*innen können ihre Fragen stellen, die vom Trainer beantwortet werden. Die Termine der Q&A werden im ersten Modul des Lean Managers mitgeteilt. Die Termine werden nicht aufgezeichnet. Sie finden per MS Teams statt.
8.0 Urheberrecht
Die Arbeitsunterlagen der Freiraum Bande sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht, auch nicht auszugsweise, ohne Einwilligung der Freiraum Bande vervielfältigt oder verbreitet werden. Die Freiraum Bande behält sich alle Rechte vor. Die Arbeitsunterlagen stehen exklusiv den Teilnehmern zur Verfügung. Der Teilnehmer ist ausschließlich berechtigt, die Arbeitsunterlagen (online) auf einem ihm gehörenden Endgerät zu eigenen Lernzwecken abzurufen. Die abgerufenen Dokumente dürfen vom Teilnehmer ausschließlich von ihm für den eigenen Gebrauch verwendet werden, es sei denn, die Vervielfältigung ist ausdrücklich von der Freiraum Bande gestattet worden. Die Freiraum Bande kennzeichnet diese Unterlagen entsprechend.
9.0 Datenschutz
Die Freiraum Bande erhebt und verwendet die personenbezogenen Daten von natürlichen wie juristischen Personen ausschließlich im Rahmen der Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und der EU-DSGVO. Die Datenschutzrichtlinie der Freiraum Bande ist veröffentlicht und einsehbar unter https://www.freiraum-bande.de/datenschutz/.
10.0 Teilnahmebescheinigungen
Über die Teilnahme an einer Präsenzveranstaltung stellt Ihnen die Freiraum Bande eine Teilnahmebescheinigung aus. Diese erhalten Sie nach Abschluss der Veranstaltung gesondert zugesandt oder direkt vor Ort persönlich ausgehändigt.
11.0 Sonstiges
Wir, die Freiraum Bande, bitten weiter um Ihr Verständnis, dass während der Seminarzeiten der Aufenthalt im Seminarraum ausschließlich den angemeldeten Teilnehmerinnen und Teilnehmern vorbehalten ist. Die Anwesenheit von Begleitpersonen und Kindern ist während dieser Zeiten ausdrücklich ausgeschlossen.
Besondere Teilnahmebedingungen für Inhouse-Workshops und Kundenprojekte der Freiraum Bande
1.0 Anmeldung
Die Freiraum Bande bietet zudem Inhouse-Workshops und Projekte bei Kunden vor Ort an. Sofern nicht im folgenden Teil abweichende Teilnahmebedingungen geregelt wurden, gelten für die Inhouse-Workshops und Projekte der Freiraum Bande die vorstehenden Teilnahmebedingungen. Für die Durchführung eines Inhouse-Workshops oder Projektes werden mit der Freiraum Bande zuvor die Inhalte des Workshops bzw. des Projektes und das Angebot individuell abgestimmt. Der Auftrag gilt als angenommen, wenn dieser durch die Freiraum Bande mit einer Auftragsbestätigung schriftlich bestätigt wurde.
2.0 Stornierung / Änderung
Im Falle der Stornierung berechnet die Freiraum Bande
- 1 – 7 Tage vor der Veranstaltung 100 %
- 8 – 14 Tage vor der Veranstaltung 75%
- 15 – 21 Tage vor der Veranstaltung 50 %
- 22 – 28 Tage vor der Veranstaltung 25 %
- 29 – 35 Tage vor der Veranstaltung 10%
der Teilnahmegebühren bzw. des Honorars.
Über die in Rechnung gestellten Gebühren wird eine Gutschrift abzgl. der Stornierungsgebühren erteilt. Ein teilweiser/tageweiser Rücktritt von einer Veranstaltung sowie eine teilweise/tageweise Ersatzteilnahme sind, sofern sich die Schulungsinhalte nicht verändern, möglich. Sollten mehrere Teilnehmer vor oder während des Workshops oder Projektes erkranken (mind. 50% der Teilnehmer, ärztliches Attest erforderlich), so dass von einer Durchführung des Workshops oder Projektes Abstand genommen werden soll, so wird die Freiraum Bande entsprechend ihrer Kapazitäten, einen Ersatztermin anbieten.
3.0 Absage von Seminaren und notwendige Programmänderungen
Eine Veranstaltung kann aus wichtigem Grund, z. B. bei Ausfall bzw. Erkrankung eines Referenten, oder höherer Gewalt, abgesagt werden. Eine Absage aus wichtigem Grund sowie in Fällen notwendiger Änderungen des Programms, insbesondere eines Dozentenwechsels, wird die Freiraum Bande den Auftraggeber so rechtzeitig wie möglich informieren. Muss ausnahmsweise eine Veranstaltung abgesagt werden, erstattet die Freiraum Bande umgehend das bereits bezahlte Honorar, sofern dieses in Vorkasse erfolgte. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens der gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen der Freiraum Bande. Wird die Veranstaltung verschoben, so wird das im Vorfeld gezahlte Honorar nicht erstattet.
4.0 Arbeitsunterlagen
Sofern im Rahmen des Inhouse-Workshops oder Projektes Arbeitsunterlagen zur Verfügung gestellt werden, werden Ihnen diese am Veranstaltungsort ausgehändigt.
Besondere Nutzungsbedingungen für kostenfreie Online-Veranstaltungen der Freiraum Bande
Die Freiraum Bande bietet zudem kostenfreie Online-Veranstaltungen an. Sofern nicht im folgenden Teil abweichende Nutzungsbedingungen geregelt wurden, gelten für die Online-Angebote der Freiraum Bande die vorstehenden Teilnahmebedingungen. Die Online-Veranstaltungen der Freiraum Bande sind digitale Live-Veranstaltungen. Diese werden nicht aufgezeichnet.
1.0 Anmeldung
Für die kostenfreien Online-Angebote der Freiraum Bande ist eine vorherige Anmeldung über den Bereich Kurse auf der Homepage erforderlich. Die Anmeldung gilt als angenommen, wenn sie mit einer automatisch generierten Anmeldebestätigung bestätigt wurde.
August 2023
Freiraum Bande